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   BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94   

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BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94 (https://dejure.org/1995,302)
BAG, Entscheidung vom 13.09.1995 - 2 AZR 954/94 (https://dejure.org/1995,302)
BAG, Entscheidung vom 13. September 1995 - 2 AZR 954/94 (https://dejure.org/1995,302)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung - Unternehmensübgreifende Sozialauswahl bei Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes zweier Unternehmen - Unternehmensübergreifende Sozialauswahl nach Wegfall des Gemeinschaftsbetriebs - Nachwirkung aufgekündigter ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 162 242; KSchG § 1 Abs. 2, Abs. 3
    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebs

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 162, 242; KSchG § 1
    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1; BGB §§ 162, 242
    Betriebsbedingte Kündigung nach Auflösung eines gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2677 (Ls.)
  • NZA 1996, 307
  • BB 1996, 276
  • DB 1996, 330
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
    a) Zutreffend ist, daß bei Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes zweiter Unternehmen (vgl. dazu grundlegend Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 mit Anm. von Wiedemann; zuletzt Senatsurteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 b der Gründe, m.w.N. ) anläßlich einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl unternehmensübergreifend zu erfolgen hat.

    Auch die unternehmensübergreifende Sozialauswahl ist ein Ausnahmetatbestand, wie § 1 Abs. 3 KSchG zeigt und sich für die vorliegende Fallkonstellation aus der Begründung der Grundsatzentscheidung vom 13. Juni 1985 (- 2 AZR 452/84 - AP, aaO, zu A II 2 der Gründe) ergibt.

    Insofern führt es auch nicht weiter, daß zur Zeit der ersten Kündigung nach dem Vortrag des Klägers bei der Firma Mo Einstellungen vorgenommen wurden, also Arbeitsplätze frei waren, was die erste Kündigung wegen des Betriebsrats-Widerspruchs auch nach § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG unwirksam machte (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP, aaO, zu A III 4 b der Gründe).

  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
    a) Zutreffend ist, daß bei Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes zweiter Unternehmen (vgl. dazu grundlegend Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 mit Anm. von Wiedemann; zuletzt Senatsurteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 b der Gründe, m.w.N. ) anläßlich einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl unternehmensübergreifend zu erfolgen hat.
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
    a) Zutreffend ist, daß bei Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes zweiter Unternehmen (vgl. dazu grundlegend Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 mit Anm. von Wiedemann; zuletzt Senatsurteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 b der Gründe, m.w.N. ) anläßlich einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl unternehmensübergreifend zu erfolgen hat.
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
    a) Zutreffend ist, daß bei Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes zweiter Unternehmen (vgl. dazu grundlegend Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 mit Anm. von Wiedemann; zuletzt Senatsurteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 b der Gründe, m.w.N. ) anläßlich einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl unternehmensübergreifend zu erfolgen hat.
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
    Richtig ist, daß bei Außerachtlassen eines wesentlichen Umstandes auch unter Berücksichtigung des wegen des unbestimmten Rechtsbegriffs der sozialen Rechtfertigung eingeschränkten Beurteilungsspielraums des Revisionsgerichts das Berufungsurteil keinen Bestand haben könnte (ständige Rechtsprechung BAGE 42, 151, 157 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33, aaO, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
    Richtig ist, daß bei Außerachtlassen eines wesentlichen Umstandes auch unter Berücksichtigung des wegen des unbestimmten Rechtsbegriffs der sozialen Rechtfertigung eingeschränkten Beurteilungsspielraums des Revisionsgerichts das Berufungsurteil keinen Bestand haben könnte (ständige Rechtsprechung BAGE 42, 151, 157 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33, aaO, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
    Schon der Ausnahmecharakter der vorliegenden Situation spricht gegen eine ausdehnende Anwendung ursprünglich unter anderen tatsächlichen Umständen begründeter Verpflichtungen (vgl. zur Handhabung von Ausnahmeregelungen allgemein Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, zu III 2 a der Gründe).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94
    Richtig ist, daß bei Außerachtlassen eines wesentlichen Umstandes auch unter Berücksichtigung des wegen des unbestimmten Rechtsbegriffs der sozialen Rechtfertigung eingeschränkten Beurteilungsspielraums des Revisionsgerichts das Berufungsurteil keinen Bestand haben könnte (ständige Rechtsprechung BAGE 42, 151, 157 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33, aaO, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

    b) Eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl ist nicht vorzunehmen, wenn der Gemeinschaftsbetrieb im Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr besteht (vgl. BAG 13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72 = EzA KSchG § 1 Nr. 48, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 214/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    a) Bilden mehrere Unternehmen einen gemeinschhaftlichen Betrieb, so ist die Sozialauswahl bis zu einer etwaigen Auflösung des Gemeinschaftsbetriebs auf den gesamten Betrieb zu erstrecken (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72 = EzA KSchG § 1 Nr. 48).

    Eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl ist dann nicht vorzunehmen, wenn der Gemeinschaftsbetrieb im Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr besteht (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - aaO; Ascheid/Schmidt/Kiel Kündigungsrecht 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 665; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 609; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 436; Sowka/Schiefer/Heise-Meisel KPK 3. Aufl. S. 1066 ff.; Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 1 KSchG Rn. 347; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 KSchG Rn. 436; aA Annuß/Hohenstatt NZA 2004, 420, die eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl auch im Gemeinschaftsbetrieb ablehnen).

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    a) Bilden mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Betrieb, so ist die Sozialauswahl bis zu einer etwaigen Auflösung des Gemeinschaftsbetriebes auf den gesamten Betrieb zu erstrecken (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72 = EzA KSchG § 1 Nr. 48).

    Eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl ist jedoch nicht vorzunehmen, wenn der Gemeinschaftsbetrieb im Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr besteht (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 954/94 - aaO).

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